Hunderte Jugendliche demonstrieren für Umwelt (ORF)

Es ist so wunderbar, diese engagierte Jugend auf unserer Seite zu wissen…

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Auslastung der Mönchsberggarage A und B

Auslastung der Mönchsberggarage A und B

  • Ein Tag Vollauslastung gilt bereits ab einer Minute Belegung beider Garagen.
  • *In den Monaten Jänner bis April 2016 wurden aufgrund von Renovierungsarbeiten – wie in all den Jahren davor – ein bis zu allermeist zwei Parkdecks geschlossen. Damit erklären sich diese hohen Zahlen zu einer zumeist ruhigen Zeit, aber jedenfalls zu einer Zeit in der weniger BesucherInnen in Salzburg sind.

2016:  Nimmt man für den renovierungsstarken Februar und März die Zahlen des Jahres 2017  so ergibt sich eine Vollbelegung von in etwa 72 Tagen. Anzumerken ist, dass im Frühsommer ein Wassereinbruch zusätzliche Sperrtage ergeben hat. Genaue Informationen über Länge und Zeitpunkt wurden uns nicht gesagt. Daher ist selbst die Zahl 72 zu hoch gegriffen.

2017: Nimmt man hier die Belegungszahl von 2016 ist die Zahl an der zumindest während einer Stunde des Tages die Garage überfüllt war 69. Hofrat Denk hat mir soeben bestätigt, dass auch 2017 Parkdecks gesperrt waren; Jänner bis März.

2018: Starke Unregelmäßigkeit im März, der üblicherweise nie so stark belegt ist. Zumal hier nur die letzte Woche (Ostern) ausschlaggebend war und zu Teilen ganz banale Wochentage vollbelegt aufscheinen. Hier hat Denk keine präzisen Antworten geben wollen und nur von „Witterung“ gesprochen; unglaubwürdig! Es dürften hier bereits Arbeiten mit den verbundenen Sperren gewesen sein. Eine Schätzung  von 6 Tagen aufgrund der Osterwoche  ist realistisch.

Im April wiederum – laut Denk – waren einige Tage ein Parkdeck gesperrt; Anstricharbeiten.

Mai – Pfingsten und Pfingstfestspiele – 2 Tage………!!!!!!

2018 – an 65 Tagen waren zu irgendeiner Stunde die Garagen vollbelegt

Land legt in der Causa Mönchsberggarage Revision ein

(LK) Gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg (LVwG) vom 1. Juni 2017, mit der die Flächenwidmung für den weiteren Ausbau der Mönchsberggarage genehmigt wurde, legt das Land Salzburg nun das Rechtsmittel der ordentlichen Revision ein.

„Der geplante Ausbau um 654 neue Garagenstellplätze widerspricht den verbindlichen Vorgaben des Räumlichen Entwicklungskonzepts der Stadt Salzburg. Ohne verbindliche Ausgleichsmaßnahmen und Reduktion der Oberflächenstellplätze drohen der Salzburger Innenstadt eine weitere Verkehrszunahme und eine Verschlechterung der Luft- und Lebensqualität“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler heute, Freitag, 7. Juli.

Die rechtliche Beurteilung des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) wird vom Ressort bereits im Ansatz nicht geteilt, insbesondere nicht zur Frage des Umfangs der aufsichtsbehördlichen Prüfung und zur Bindungswirkung des Räumlichen Entwicklungsprogramms.

Nach Ansicht des Raumordnungsressorts hat das LVwG in seiner Entscheidung maßgebliche Argumente nicht berücksichtigt und notwendige Ergänzungen zur Klärung des Sachverhalts zu Verkehrsauswirkung und Luftbelastung unterlassen. Die Übereinstimmung von Flächenwidmungen mit dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) einer Gemeinde ist ein Kernelement der Salzburger Raumordnung. Dies zu überprüfen und auf allfällige Abweichungen hinzuweisen, ist daher eine der zentralen Aufgaben als Aufsichtsbehörde und gewährleistet die Bindungswirkung und Umsetzungssicherheit eines beschlossenen REK.

Gerade angesichts der umfangreichen und konkreten Vorgaben zum Verkehrskonzept der Stadt Salzburg wäre es völlig unverständlich, dass die Aufsichtsbehörde des Landes ausgerechnet bei der Flächenwidmung die Übereinstimmung mit dem REK nicht überprüfen dürfe. Hinzu kommt, dass die Stadt im REK für die Widmung von „Sonderflächen“ ausdrücklich eine besondere Berücksichtigung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens festgelegt hat. Auf die gravierenden Abweichungen und Widersprüchlichkeiten der vorgelegten Verkehrsgutachten hat die Aufsichtsbehörde mehrfach hingewiesen. Das LVwG hat sich jedoch mit diesen Argumenten nicht auseinandergesetzt, sondern ungeprüft die Ausführungen des Amtsberichtes übernommen.

Das LVwG übersieht, dass die vorgelegten Luftgutachten nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, weil seit April 2017 eine neue Berechnungsmethode heranzuziehen ist, die die realen Fahrzeugemissionen berücksichtigt.

„Die gegenständliche Revision richtet sich daher gegen inhaltliche Mängel, die nach Ansicht des Raumordnungsressorts der angefochtenen Flächenwidmung zugrunde liegen. Sie behandelt aber zur Bindungswirkung des REK und zum aufsichtsbehördlichen Prüfungsumfang eine über den Anlassfall hinausgehende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung für die Salzburger Raumordnung“, fasste Rössler die Gründe der Revision zusammen.

Für die Parkgaragengesellschaft ergeben sich mit der Revision vorerst keine Verzögerungen, da die Flächenwidmung derzeit rechtskräftig ist und mit der Revision keine aufschiebende Wirkung beantragt wurde. Im parallel anhängigen Umweltverträglichkeitsprüfungs-Feststellungsverfahren ist derzeit die Parkgaragengesellschaft am Zug, um der UVP-Behörde ein entsprechend überarbeitetes Luftgutachten gemäß neuem Berechnungsmodus vorzulegen. 170707_52 (grs/sm)

Weitere Informationen: Renate Steinmann, Büro LH-Stv. Astrid Rössler, Tel.: +43 662 8042-4805, E-Mail: renate.steinmann@salzburg.gv.at.

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Weisung, Wirkung und Nebenwirkung Bericht SN

http://www.salzburg.com/nachrichten/meinung/kolumne/via-konkret/sn/artikel/weisung-wirkung-und-nebenwirkung-230125/

http://www.salzburg.com/nachrichten/meinung/kolumne/via-konkret/sn/artikel/weisung-wirkung-und-nebenwirkung-230125/

Weisung, Wirkung und Nebenwirkung

Die Weisung ist ein legales und legitimes Mittel der Politik. Würden Politiker immer den Beamten folgen, bräuchten wir sie nicht.
Die grüne Ressortchefin für Raumordnung hat ihren Beamten vor Weihnachten eine Weisung erteilt……
Lesen sie den ganzen Bericht hier: http://www.salzburg.com/nachrichten/meinung/kolumne/via-konkret/sn/artikel/weisung-wirkung-und-nebenwirkung-230125/